Jans Frau musste ins Gefängnis! Nach Petras Entlassung wird der Protagonist von „Hartz und herzlich“ von der harten Realität eingeholt: Eine Räumungsklage steht bevor und Petra möchte die Scheidung, da sie einen neuen Freund hat.
Petra, Protagonistin von „Hartz und herzlich“ aus Trier, wurde wegen Betrugs verurteilt und musste daraufhin eine Haftstrafe von 15 Monaten antreten. Jan sowie die gemeinsame Tochter Jolien (2) besuchen Petra einmal im Monat in der 120 Kilometer entfernten Haftanstalt in Zweibrücken.
Für zwei Stunden darf die Verurteilte besucht werden. Beim letzten Besuch kam es zum Drama: Aufgrund einer Zugverspätung war Jan rund 30 Minuten später anwesend – diese Zeit wird von der Besuchszeit abgezogen. Und Petra bricht das Gespräch auch noch eine halbe Stunde eher ab. Jan weiß nicht, wie er mit der Situation umgehen soll.
„Hartz und herzlich“-Petra brennt nach der Knast-Entlassung mit einem neuen Mann durch
Jan musste aufgrund der Knaststrafe von Petra seinen Job als Busfahrer aufgeben, damit Jolien nicht in die Obhut des Jugendamtes kommt. Denn schließlich muss sich jemand um die gemeinsame Tochter kümmern. Kurz vor dem Ende der Haftstrafe kommt für Jan jedoch das bittere Erwachen und wird von der Realität eingeholt.
Während der Zeit im Gefängnis hat Petra einen Brieffreund gefunden – und für diesen hat sie mittlerweile Gefühle entwickelt. Jan hat den Namen von ihm herausgefunden – dieser behauptet, schon ein Jahr mit Petra zusammen zu sein. Nach der Entlassung will Petra zu ihrem Brieffreund ziehen und die Beziehung zu Jan beenden. Im Klartext: Petra will sich von ihrem Mann scheiden lassen.
Jan will Petra zur Rede stellen. Und es kommt tatsächlich so: Nach der Entlassung kehrt Petra nicht mehr zu ihrer Familie zurück – sie lässt Jan sowie ihre Tochter Jolien sitzen. Mit ihrem Brieffreund hat sich Petra unterdessen bereits verlobt und die Scheidung eingereicht. Ein bitterer Tiefschlag für Jan, der die Welt nicht mehr versteht.
„Hartz und herzlich“: Landet Jan auf der Straße?
Das ist nicht der einzige Schicksalsschlag: Jan und seine zweijährige Tochter Jolien stehen vor der drohenden Obdachlosigkeit. Denn ihm steht auch noch eine Räumungsklage ins Haus. Der Grund? Die Vermieterin akzeptiert die abgeschlossene Kautionsversicherung als Bürgschaft nicht. Der Richter gibt der Räumungsklage statt – ohne, dass man mit Jan davor gesprochen hat. „Ein Zweizimmer-Appartment mit 45 Quadratmetern kostet in Trier 800 Euro kalt. Das übernimmt kein Amt“, sagt der Protagonist aus „Hartz und herzlich“.
Die vorerst letzte Folge aus Trier von „Hartz und herzlich“ zeigt RTLZWEI am 24. Dezember 2024 um 20.15 Uhr.